Erwägungsgrund 12 32011R0513
In von den technischen Regulierungsstandards nicht abgedeckten Bereichen sollte die ESMA befugt sein, unverbindliche Leitlinien zu Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 abzugeben und auf dem neuesten Stand zu halten.