Erwägungsgrund 9 32011R0513
Die ESMA sollte für die Registrierung und laufende Beaufsichtigung der Ratingagenturen zuständig sein, nicht aber für die Überwachung der Nutzer von Ratings. Die zuständigen Behörden, die nach den einschlägigen sektoralen Rechtsvorschriften für die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, Wertpapierfirmen, Lebens- und Nichtlebensversicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und alternativen Investmentfonds benannt wurden, sollten also weiterhin für die Überwachung der Verwendung der Ratings durch diese Finanzinstitute und Einrichtungen zuständig sein, die auf nationaler Ebene im Zusammenhang mit und für die Zwecke der Anwendung anderer Finanzdienstleistungsrichtlinien beaufsichtigt werden, sowie für die Überwachung der Verwendung von Ratings in Prospekten.