Erwägungsgrund 8 32011R0513
Da Ratings in der gesamten Union genutzt werden, ist die herkömmliche Unterscheidung zwischen der zuständigen Herkunftslandbehörde und den anderen zuständigen Behörden sowie der Rückgriff auf die aufsichtliche Koordinierung durch Kollegien im Hinblick auf die Beaufsichtigung der Ratingagenturen nicht die zweckmäßigste Struktur. Nach der Errichtung der ESMA ist eine solche Struktur nicht länger erforderlich. Der Registrierungsprozess sollte folglich gestrafft und die Fristen entsprechend angepasst werden.