Erwägungsgrund 27 32011R0513
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es zweckmäßig, klare Übergangsmaßnahmen für die Übermittlung von Unterlagen und Arbeitsdokumenten der zuständigen Behörden an die ESMA festzulegen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es zweckmäßig, klare Übergangsmaßnahmen für die Übermittlung von Unterlagen und Arbeitsdokumenten der zuständigen Behörden an die ESMA festzulegen.