Erwägungsgrund 19 32011R0513
Diese Verordnung legt Koeffizienten für erschwerende und mildernde Umstände fest, um der ESMA die notwendigen Hilfsmittel an die Hand zu geben, um eine Geldbuße beschließen zu können, die der Schwere eines durch die Ratingagentur begangenen Verstoßes unter Berücksichtigung der Umstände, unter denen der Verstoß begangen wurde, angemessen ist.