Erwägungsgrund 5 32011R0513
Der Zuständigkeitsbereich der ESMA sollte klar festgelegt werden, so dass die Finanzmarktteilnehmer die für die Tätigkeit der Ratingagenturen zuständige Behörde ermitteln können. Der ESMA sollten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates allgemeine Befugnisse auf dem Gebiet der Registrierung und laufenden Beaufsichtigung registrierter Ratingagenturen übertragen werden.