Erwägungsgrund 30 32012R0044
Am 16. Dezember 2011 hat die Union gegenüber der Bolivarischen Republik Venezuela (im Folgenden „Venezuela“) eine Erklärung über die Gewährung von Fangmöglichkeiten in EU-Gewässern für Fischereifahrzeuge, die die Flagge Venezuelas führen, in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) vor der Küste von Französisch-Guayana abgegeben. Die Fangmöglichkeiten Venezuelas für Snapper in EU-Gewässern müssen festgelegt werden.