Verordnung (EU) Nr. 44/2012 des Rates vom 17. Januar 2012 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten im Jahr 2012 in EU-Gewässern und für EU-Schiffe in bestimmten Nicht-EU-Gewässern für bestimmte, über internationale Verhandlungen und Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen
Bei der Nutzung der Fangmöglichkeiten ist das geltende Unionsrecht uneingeschränkt zu befolgen —
Erwägungsgrund 33 32012R0044Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen