Erwägungsgrund 8 32012R0044
Die TACs sollten auf der Grundlage vorliegender wissenschaftlicher Gutachten unter Berücksichtigung biologischer und sozioökonomischer Auswirkungen bei gleichzeitig fairer Behandlung aller Fischereisektoren und unter Berücksichtigung der Meinungen der angehörten Interessenvertreter festgesetzt werden, die diese insbesondere auf den Sitzungen mit dem Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur und mit den betroffenen Regionalbeiräten zum Ausdruck gebracht haben.