Erwägungsgrund 4 32012R0044
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung in Bezug auf die Änderung der Quoten für Lodde in den ICES-Untergebieten V und XIV (grönländische Gewässer), die der EU nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit Grönland zustehen, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden.