Erwägungsgrund 1 32012R0649
Die Verordnung (EG) Nr. 689/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien wurde mehrfach grundlegend geändert. Da weitere Änderungen vorzunehmen sind, sollte die Verordnung (EG) Nr. 689/2008 aus Gründen der Klarheit neu gefasst werden.