Art. 31 32012R0649
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Diese Verordnung gilt ab dem 1. März 2014 .
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Diese Verordnung gilt ab dem 1. März 2014 .