Erwägungsgrund 22 32013R1017
Die gesundheitsbezogene Angabe hinsichtlich der Wirkung von Spermidin und der Verlängerung der Wachstumsphase (Anagenphase) des Haarzyklus ist eine gesundheitsbezogene Angabe, die dem Lebensmittel, für das die Angabe gemacht wird, medizinische Eigenschaften zuschreibt; daher ist sie unzulässig.