Erwägungsgrund 6 32013R1017
Am 30. September 2011 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten zwischen dem Verzehr „kalorienarmer Snacks (KOT-Produkte)“ und der positiven physiologischen Wirkung im Hinblick auf die Reduzierung der Größe der subkutanen Bauchfettzellen kein kausaler Zusammenhang nachgewiesen wurde. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.