Erwägungsgrund 7 32013R1017
Nachdem Valio Ltd. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung von Isoleucyl-Prolyl-Prolin (IPP) und Valyl-Prolyl-Prolin (VPP) im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks (Frage Nr. EFSA-Q-2011-00121) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Die Peptide IPP und VPP tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks bei.“