Erwägungsgrund 23 32013R1017
Die gesundheitsbezogenen Angaben bezüglich „kalorienarmer Snacks (KOT-Produkte)“ und Diacylglyceridöl (DAG-Öl) sind gesundheitsbezogene Angaben gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, für die grundsätzlich die in Artikel 28 Absatz 6 der genannten Verordnung festgelegte Übergangsfrist gilt. Da die Anträge allerdings erst nach dem 19. Januar 2008 gestellt wurden, genügen sie nicht der Anforderung in Artikel 28 Absatz 6 Buchstabe b der genannten Verordnung, und die Angaben fallen deshalb nicht unter die in dem Artikel genannte Übergangsfrist.