Art. 22 32013R1311
Änderung des MFR im Falle der Wiedervereinigung Zyperns
Im Falle der Wiedervereinigung Zyperns zwischen 2014 und 2020 wird der MFR einer Revision unterzogen, um einer umfassenden Lösung der Zypern-Frage und dem sich aus der Wiedervereinigung ergebenden zusätzlichen Mittelbedarf Rechnung zu tragen.