Verordnung (EU) Nr. 20/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
Liegen ausreichende Anscheinsbeweise vor, welche die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen, so sollte die Kommission im Einklang mit Artikel 111 Absatz 3 des Abkommens eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen.
Erwägungsgrund 17 32013R0020Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen