Erwägungsgrund 7 32013R0020
Wird ein betroffenes Erzeugnis in derart erhöhten Mengen und unter solchen Bedingungen eingeführt, dass es die Wirtschaftslage eines der Gebiete in äußerster Randlage gemäß Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erheblich verschlechtert oder zu verschlechtern droht, sollten besondere Schutzklauseln zur Verfügung stehen.