Verordnung (EU) Nr. 20/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
Diese Verordnung sollte nur für Erzeugnisse mit Ursprung in der Union oder in Zentralamerika gelten —
Erwägungsgrund 31 32013R0020Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen