Verordnung (EU) Nr. 20/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
Diese Verhandlungen sind abgeschlossen; das Abkommen wurde am 29. Juni 2012 unterzeichnet, erhielt am 11. Dezember 2012 die Zustimmung des Europäischen Parlaments und ist wie in Artikel 353 des Abkommens vorgesehen anzuwenden.
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