Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der Finanzhilfeprogramme gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Sozialpartner und zivilgesellschaftliche Organisationen einbeziehen.
Erwägungsgrund 11 32013R0472Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen