Erwägungsgrund 13 32013R0472
Bezugnahmen in dieser Verordnung auf Finanzhilfen sollten auch auf vorsorglicher Basis gewährte Finanzhilfen sowie Kredite für die Rekapitalisierung von Finanzinstituten erfassen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Bezugnahmen in dieser Verordnung auf Finanzhilfen sollten auch auf vorsorglicher Basis gewährte Finanzhilfen sowie Kredite für die Rekapitalisierung von Finanzinstituten erfassen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.