Erwägungsgrund 17 32013R0472
Wo ein Beschluss nach dieser Verordnung gefasst wurde, dass ein Mitgliedstaat die in seinem makroökonomischen Anpassungsprogramm enthaltenen Bedingungen nicht einhält, und die Ereignisse und Analysen klar zeigen, dass ein Mechanismus erforderlich ist, um die Einhaltung der Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern sowie die Stabilisierung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Situation sicherzustellen, ist die Kommission aufgefordert, Vorschläge für einen solchen Mechanismus zu machen.