Erwägungsgrund 4 32013R0472
Die Intensität der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung sollte der Schwere der aufgetretenen finanziellen Schwierigkeiten und der Art der erhaltenen Finanzhilfe, die von einer rein vorsorglichen, auf der Grundlage von Anspruchsvoraussetzungen gewährten Unterstützung, bis hin zu einem umfassenden, an strenge politische Auflagen gebundenen makroökonomischen Anpassungsprogramm reichen kann, in angemessener Weise Rechnung tragen und in einem angemessenen Verhältnis dazu stehen. Jedes makroökonomische Anpassungsprogramm sollte dem nationalen Reformprogramm des betroffenen Mitgliedstaats im Rahmen der Strategie der Union für Wachstum und Beschäftigung Rechnung tragen.