Erwägungsgrund 11 32013R0952
Gemäß der Mitteilung der Kommission vom 9. August 2004 mit dem Titel "Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft - Betrugsbekämpfung - Aktionsplan 2004-2005" ist es angebracht, den rechtlichen Rahmen für den Schutz der finanziellen Interessen der Union anzupassen.