Erwägungsgrund 25 32013R0952
Gesetzestreue und vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte sollten von der internationalen gegenseitigen Anerkennung des Status "zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" profitieren.
Gesetzestreue und vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte sollten von der internationalen gegenseitigen Anerkennung des Status "zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" profitieren.