Erwägungsgrund 57 32013R0952
Die Bestimmungen dieser Verordnung, in denen die Befugnisübertragung und die Übertragung von Durchführungsbefugnissen festgelegt werden, sowie die Bestimmungen zu Gebühren und Kosten gelten ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung. Die übrigen Bestimmungen gelten ab dem 1. Juni 2016