Erwägungsgrund 35 32013R0952
Unter bestimmen Voraussetzungen sollte eine Gesamtsicherheit mit verringertem Betrag, auch für eine Zollschuld und andere entstandene Abgaben, oder eine Befreiung von der Sicherheitsleistung zugelassen werden. Eine Gesamtsicherheit mit verringertem Betrag für eine Zollschuld und andere entstandene Abgaben sollte einer Sicherheitsleistung für den Gesamtbetrag der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben entsprechen, insbesondere für die Zwecke der Überlassung der betreffenden Waren und der buchmäßigen Erfassung.