Art. 135 32014R0468
Berichterstattung in Bezug auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen
Die betreffende NCA unterrichtet die EZB regelmäßig über alle im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Aufsichtsaufgaben gegen weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen verhängten Verwaltungsgeldbußen.