Erwägungsgrund 5 32006R1828
Um eine bessere Durchführung der Informationsmaßnahmen und einen besseren Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über die Informations- und Publizitätsstrategien und deren Ergebnisse zu gewährleisten, sollten Kontaktpersonen ernannt werden, die für die Informations- und Publizitätsmaßnahmen zuständig sind und die in Gemeinschaftsnetzwerken mitarbeiten sollten.