Erwägungsgrund 39 32014R0508
Umweltbelange müssen unbedingt in den EMFF einfließen, ebenso wie die Umsetzung der Bestandserhaltungsmaßnahmen im Rahmen der GFP, wobei den unterschiedlichen Bedingungen in den Gewässern der Union Rechnung zu tragen ist. Zu diesem Zweck ist es von grundlegender Bedeutung, einen regionalisierten Ansatz für Bestandserhaltungsmaßnahmen zu entwickeln.