Art. 26 32014R0788
Geltungsbeginn
Ereignisse, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 eintraten, ziehen keine Maßnahmen gemäß dieser Verordnung nach sich.
Ereignisse, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 eintraten, ziehen keine Maßnahmen gemäß dieser Verordnung nach sich.