Erwägungsgrund 10 32015R0703
Der ENTSOG sollte die Durchführung dieser Verordnung gemäß Artikel 8 Absätze 8 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 beobachten und analysieren und seine Erkenntnisse der Agentur melden, damit diese ihre Aufgaben gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 erfüllen kann —