Erwägungsgrund 9 32015R0703
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 51 der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzten Ausschusses.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 51 der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzten Ausschusses.