Erwägungsgrund 1 32017R0821
Auch wenn sie ein erhebliches Entwicklungspotenzial bergen, können natürliche mineralische Ressourcen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten Anlass zu Kontroversen geben, wenn ihre Erträge den Ausbruch oder die Weiterführung gewaltsamer Konflikte anheizen und dadurch Bemühungen um Entwicklung, verantwortungsvolle Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit untergraben. In diesen Gebieten ist ein entscheidender Faktor für die Gewährleistung von Frieden, Entwicklung und Stabilität, dass die Verknüpfung zwischen Konflikten und illegalem Mineralabbau durchbrochen wird.