Erwägungsgrund 11 32017R0821
Im Rahmen dieser Verordnung, und wie in den OECD-Leitsätzen für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht dargelegt, ist die Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette ein laufender, in die Zukunft wirkender und reaktiver Prozess, durch den Wirtschaftsbeteiligte ihre Beschaffungen und Verkäufe so überwachen und verwalten, dass sichergestellt wird, dass sie nicht zu Konflikten oder deren negativen Auswirkungen beitragen.