Erwägungsgrund 26 32017R0821
Indem durch die Erfüllung der Sorgfaltspflicht und mittels Transparenz verhindert wird, dass die Gewinne aus dem Handel mit Mineralen und Metallen zur Finanzierung bewaffneter Konflikte verwendet werden, werden verantwortungsvolle Staatsführung und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung gefördert. Folglich betrifft diese Verordnung zusätzlich zu dem vorwiegend abgedeckten Bereich der gemeinsamen Handelspolitik der Union Teilbereiche der Politik der Union im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit —