Erwägungsgrund 3 32017R0821
Menschenrechtsverletzungen sind in rohstoffreichen Konflikt- oder Hochrisikogebieten weit verbreitet und können Kinderarbeit, sexuelle Gewalt, das Verschwindenlassen von Menschen, Zwangsumsiedlungen und die Zerstörung von rituell oder kulturell bedeutsamen Orten umfassen.