Erwägungsgrund 12 32017R0821
Die Durchführung von Prüfungen durch Dritte (Third Party Audits) in Bezug auf die Verfahren eines Wirtschaftsbeteiligten zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette stellt Glaubwürdigkeit sicher, von der die nachgelagerten Wirtschaftsbeteiligten profitieren, und trägt zur Verbesserung der Praxis in Bezug auf die Erfüllung der Sorgfaltspflicht im vorgelagerten Bereich bei.