Erwägungsgrund 10 32017R0821
Unionsbürger und Akteure der Zivilgesellschaft haben das Bewusstsein dafür geschärft, dass Wirtschaftsbeteiligte der Union für ihre mögliche Verbindung zum illegalen Abbau von und Handel mit Mineralen aus Konfliktgebieten nicht rechenschaftspflichtig sind. Verbraucher geraten durch solche potenziell in Konsumgütern enthaltene Minerale mit Konflikten außerhalb der Union in Verbindung. Dadurch geraten die Verbraucher indirekt in Verbindung mit Konflikten, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschenrechte haben, und zwar insbesondere die Frauenrechte, da bewaffnete Gruppen häufig Massenvergewaltigungen gezielt einsetzen, um lokale Bevölkerungsgruppen einzuschüchtern und zu beherrschen und so ihre eigenen Interessen zu wahren. Daher haben Unionsbürger insbesondere auf dem Weg von Petitionen gefordert, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Gesetzgebungsvorschlag für vorlegt, damit Wirtschaftsbeteiligte nach Maßgabe der von den Vereinten Nationen und der OECD aufgestellten einschlägigen Leitsätze rechenschaftspflichtig sind.