Erwägungsgrund 22 32017R0821
Um die effiziente Umsetzung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte eine Übergangszeit vorgesehen werden, damit unter anderem die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eingerichtet werden können, die Kommission Systeme zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht anerkennen kann und die Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit haben, sich mit ihren Pflichten gemäß dieser Verordnung vertraut zu machen.