Erwägungsgrund 14 32020R1056
Mit dieser Verordnung sollten die funktionalen Anforderungen an die eFTI-Plattformen festgelegt werden, die von den Unternehmen genutzt werden sollten, um den zuständigen Behörden die gesetzlich vorgeschriebenen Frachtbeförderungsinformationen in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen, damit die Bedingungen für die verbindlich vorgeschriebene Akzeptanz dieser Informationen durch die zuständigen Behörden gemäß dieser Verordnung erfüllt werden. Außerdem sollten die Anforderungen für Drittanbieter von Plattformdiensten (eFTI-Dienstleister) festgelegt werden. Mit diesen Anforderungen sollte insbesondere Folgendes sichergestellt werden: dass alle eFTI-Daten ausschließlich auf der Grundlage eines umfassenden rechtebasierten Zugangskontrollsystems mit zugewiesenen Funktionen verarbeitet werden können, dass alle zuständigen Behörden im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften unmittelbaren Zugang zu diesen Daten haben können, dass die elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen kann und dass die Verarbeitung sensibler Geschäftsinformationen auf eine Art und Weise erfolgen kann, welche die Vertraulichkeit dieser Informationen wahrt.