Erwägungsgrund 15 32020R1056
Die Kommission sollte Spezifikationen für die funktionalen Anforderungen an eFTI-Plattformen erlassen. Bei Erlass dieser Spezifikationen sollte die Kommission bestrebt sein, die Interoperabilität der eFTI-Plattformen sicherzustellen, um den Datenaustausch zwischen diesen Plattformen zu erleichtern und es den Unternehmen zu ermöglichen, die eFTI-Plattform ihrer Wahl zu nutzen. Um die Umsetzung zu erleichtern und die Kosten so gering wie möglich zu halten, sollte die Kommission ferner den einschlägigen technischen Lösungen und Standards Rechnung tragen, die von bestehenden IKT-Systemen verwendet werden. Gleichzeitig sollte die Kommission dafür sorgen, dass die betreffenden Spezifikationen so weit wie möglich technologieneutral bleiben, um kontinuierliche Innovation zu fördern und eine allzu feste Bindung an bestimmte Technologien zu vermeiden.