Erwägungsgrund 11 32020R2092
Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger der Union von wesentlicher Bedeutung, sondern auch für unternehmerische Initiativen, Innovationen, Investitionen, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts, die sich dort am besten entwickeln können, wo ein solider rechtlicher und institutioneller Rahmen vorhanden ist.