Erwägungsgrund 27 32020R2092
Die Kommission sollte das Europäische Parlament über alle Maßnahmen unterrichten, die gemäß dieser Verordnung vorgeschlagen, angenommen und aufgehoben werden.
Die Kommission sollte das Europäische Parlament über alle Maßnahmen unterrichten, die gemäß dieser Verordnung vorgeschlagen, angenommen und aufgehoben werden.