Erwägungsgrund 21 32020R0698
Wegen der Dringlichkeit infolge der durch den COVID‐19‐Ausbruch verursachten außergewöhnlichen Umstände wurde es als angemessen erachtet, eine Ausnahme von der Achtwochenfrist nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union vorzusehen.