Erwägungsgrund 6 32020R0698
In der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sind Vorschriften über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern festgelegt. Die regelmäßige technische Überwachung ist eine komplexe Aufgabe, die dafür sorgen soll, dass Fahrzeuge während ihres Betriebs in einem sicheren und umweltfreundlichen Zustand gehalten werden. Da es aufgrund der außergewöhnlichen Umstände infolge des COVID‐19‐Ausbruchs, der in manchen Mitgliedstaaten spätestens zum 1. Februar 2020 begonnen hatte, schwierig ist, regelmäßige technische Überwachungen durchzuführen, sollten die regelmäßigen technischen Überwachungen, die zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 hätten erfolgen müssen, nun zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch nicht später als sieben Monate nach Ablauf der ursprünglichen Frist durchgeführt werden, wobei die betreffenden Prüfbescheinigungen bis zu diesem späteren Datum gültig bleiben sollten.