Erwägungsgrund 18 32020R0741
Die Zusammenarbeit und Interaktion zwischen den verschiedenen, am Wasseraufbereitungsprozess beteiligten Akteuren sollte eine Voraussetzung dafür sein, dass sie in der Lage sind, Behandlungsverfahren zur Aufbereitung entsprechend den Anforderungen für die jeweiligen Verwendungszwecke einzuführen und die Versorgung mit aufbereitetem Wasser je nach Bedarf der Endnutzer zu planen.