Erwägungsgrund 32 32020R0741
Ausbildung und Schulung der Endnutzer sind als Bestandteil der Umsetzung und Aufrechterhaltung von Vorsorgemaßnahmen von grundlegender Bedeutung. Im Risikomanagementplan für die Wasserwiederverwendung sollten bestimmte Vorsorgemaßnahmen gegen die Exposition von Menschen vorgesehen werden, wie der Einsatz persönlicher Schutzausstattung, Händewaschen und persönliche Hygiene.